Studium

Aus Twilight-Line Medien

Unter Studium (lat. studere „[nach etwas] streben, sich [um etwas] bemühen“) wird primär das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Universitäten und anderen, gleichgestellten Hochschulen verstanden. Für das Studium an Hochschulen ist die vorherige Immatrikulation (Einschreibung) erforderlich, die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist, vor allem die Hochschulreife.

Zu Werbezwecken wird der Begriff Studium heute auch für manche andere Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs (Ausbildungen, z.B. an Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufsakademien oder Fachakademien) oder für Bildungseinrichtungen des quartären Bildungsbereichs (Weiterbildungen, z.B. an Fernschulen, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien) verwendet.

Inhalt[Bearbeiten]

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, ergänzt durch Übungen (vereinzelt auch Feldübungen), Tutorien, Seminare, Repetitorien, Kolloquien, Praktika und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt. In der Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit das Studium ab.

Die Zuständigkeit der Hochschulen ist von Staat zu Staat unterschiedlich. So liegt sie in Deutschland auf Länderebene, in der Schweiz liegt die Zuständigkeit mit Ausnahme der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen auf kantonaler Ebene, in Österreich liegt die ganze Bildung in der Zuständigkeit des Bundes. Für das Studium wird je nach Staat, Bundesland, Hochschule und angestrebtem Hochschulabschluss eine Studiengebühr erhoben.

Situation in verschiedenen Ländern[Bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten]

Die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium an einer Hochschule hängt in Deutschland davon ab, um was für eine Hochschule es sich handelt. So wird für das Studium an einer Universität im Allgemeinen das Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss erwartet, während für den Besuch einer Fachhochschule die Fachhochschulreife genügt. Bei einigen Fächern bestehen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung oder direkt an die jeweilige Hochschule.

Seit dem Beginn der Vereinheitlichung der europäischen Hochschulbildung im Rahmen des Bologna-Prozesses (seit 1999) unterscheidet man auch in Deutschland zwischen einem grundständigen Studium (Bachelor, Diplom, Magister, erstes Staatsexamen, Lizenziat, Baccalaureus/Bachelor) und einem darauf aufbauenden postgradualen Studium (Master). Auf das letztere kann ein Doktorat aufgebaut werden. Eine Besonderheit in Deutschland ist das duale Studium, in dem in das Hochschulstudium umfangreiche Praxisanteile eingeflochten sind, die in Unternehmen absolviert werden.