Master

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Der Master (englisch, von lateinisch Magister) ist der zweithöchste akademische Grad und wird nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums von Universitäten oder gleichgestellten (Fach-)Hochschulen vergeben. Das Masterstudium stellt dabei ein postgraduales Studium dar, das im Anschluss an ein grundständiges Studium (in aller Regel ein Bachelorstudium) erfolgt. Das Masterstudium umfasst unter Anrechnung der vorausgegangenen Studiensemester meist zwei bis vier Semester (Regelstudienzeit) und kann als konsekutives Masterstudium der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums dienen oder als nicht-konsekutives Masterstudium neue Wissensgebiete erschließen. Neben dem erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen ist im Rahmen des Studiums eine Masterarbeit zu schreiben. In vielen Staaten (und teils auch Hochschulen innerhalb eines Staates) gibt es Masterstudien, die in Ausrichtung (eher anwendungsorientiert oder eher forschungsorientiert), Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau variieren.

Die Abschlussbezeichnung Master wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses und der damit einhergehenden neuen Studienstruktur in Europa eingeführt und der seitdem verliehene Master-Grad entspricht mindestens der fachlichen Qualifikation der zuvor verliehenen akademischen Grade Diplom bzw. Magister. Der Master ist ein berufsqualifizierender Abschluss und berechtigt zur Aufnahme einer Reihe verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft und Wissenschaft bzw. zur Aufnahme eines weiterführenden Promotionsstudiums.

Der akademische Mastergrad wird (gemäß DIN-Norm 5008) üblicherweise hinter dem Nachnamen geführt (beispielsweise Max Mustermann, M.A.) und darf nur in der Form geführt werden wie in der Verleihungsurkunde angegeben.