Promotion (Doktor)

Aus Twilight-Line Medien

Die Promotion (lat. promotio, Beförderung) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellte Hochschulen sowie forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen< sowie Sachsen-Anhalt.

Personen, die eine Promotion anstreben und deren Absicht und Eignung von einer promotionsberechtigten Institution bestätigt wurde, werden als Doktoranden, Doktorandinnen, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Promovierende, Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich), Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) oder englisch als PhD students bezeichnet.

Das zugehörige Verb promovieren wird sowohl transitiv verwendet (Beispiel: „die Theologische Fakultät hat ihn im April 1999 zum Doktor promoviert“) als auch intransitiv (Beispiel: „ich habe in London promoviert“).

Die früher übliche grundständige Promotion ist heute nicht mehr möglich: Um zur Promotion zugelassen zu werden, muss ein erster Hochschulabschluss nachgewiesen werden. In der Regel ist dies der Master, der Magister, das Diplom oder das Staatsexamen. Lediglich in Medizin kann bereits vor Abschluss des Studiums mit einer Dissertation begonnen werden. Besonders qualifizierte Absolventen eines Bachelorstudiums oder eines Diplomstudiums einer Fachhochschule können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Promotion zugelassen werden. Eine Sonderform ist die Verleihung eines Ehrendoktors, die keine Promotion im wissenschaftlichen Sinne darstellt.