Universitäten und gleichgestellte Hochschulen

Aus Twilight-Line Medien

Universitäten und gleichgestellte Hochschulen besitzen das Promotionsrecht. In der Bundesrepublik Deutschland zählen hierzu die folgenden Hochschultypen:

Kunst- und Musikhochschulen nehmen eine Sonderstellung ein, da einige ein eingeschränktes Promotionsrecht im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich besitzen, andere nicht. Ebenso haben ein Teil der theologischen Hochschulen (z.B. die Philosophisch-Theologische Hochschule in Vallendar mit universitären Studiengängen) sowie vereinzelt Wirtschafts- oder Handelshochschulen ein Promotionsrecht.

Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) besitzen zumeist kein eigenes Promotionsrecht, bilden allerdings, wie Universitäten, in Bachelor- und Master-Studiengängen aus. Absolventen von Masterstudiengängen sind promotionsberechtigt an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mit Promotionsrecht. Professoren an Fachhochschulen können in vielen bundesdeutschen Ländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren wirken. Seit den 2010er-Jahren wird das Promotionsrecht auch an einzelne Fachhochschulen oder Verbünde von Fachhochschulen verliehen.