Professor

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Professor ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad. Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur.

Professur (von lat. profiteri, bekennen in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Stellung als Hochschullehrer. Eine Professur ist im Normalfall mit einer Denomination („Professur für …“) versehen, die genau festlegt, welches Fachgebiet vertreten werden soll. Besetzt wird eine Professur im Regelfall durch ein aufwändiges und durch die Hochschulgesetze rechtlich formalisiertes Auswahlverfahren, das sicherstellen soll, dass die Auswahl der gesetzlich geforderten Bestenauslese entspricht, also nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt.

Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen, insbesondere an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, ist die eigenverantwortliche Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. Professur und Lehrstuhl sind dabei nicht gleichbedeutend: Jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.

In Deutschland kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die kein entsprechendes Amt bekleiden, beispielsweise an Künstler. Im Land Baden-Württemberg kann wie in Österreich die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden.

Überblick[Bearbeiten]

Obwohl die meisten Professoren Hochschullehrer sind, sind weitere Verwendungen des Titels gebräuchlich. So wird wie im Deutschen Reich bis 1918 (und noch darüber hinaus in Baden und in Bayern) in einigen Ländern Europas (z. B. in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Tschechien) auch ein ernannter (langjähriger) Lehrer an einer höheren Schule (österr. „Mittelschule“) oftmals offiziell oder inoffiziell als Professor bezeichnet. Deswegen wird von Hochschullehrern in Österreich in Abgrenzung dazu stets die offizielle Bezeichnung Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) oder Professor an einer Fachhochschule (FH-Prof.), früher auch Hochschulprofessor, verwendet. Titularprofessor ist in Österreich hingegen ein verliehener Titel ohne Anspruch auf eine Anstellung; auch in der Schweiz ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl oder eine sonstige Festanstellung verbunden. In Österreich kann der Bundespräsident auch Personen ohne Hochschulabschluss, die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft verdient gemacht haben, den Titel Professor verleihen. Auch in Deutschland verleihen einzelne Länder mitunter diesen Ehrentitel.

Hochschulen in Österreich und Deutschland kennen noch weitere, die Transparenz erschwerende Titelformen, wie jene des ordentlichen und außerordentlichen Universitätsprofessors (siehe unten), des Juniorprofessors oder des außerplanmäßigen Professors. Zudem tragen seit der Umbenennung der österreichischen Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten durch das Universitätsgesetz 2002 auch die vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung „Universitätsprofessor“.