Lehrstuhl

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Als Lehrstuhl (auch Ordinariat) wird die planmäßige Stelle eines Hochschullehrers, traditionell mit der Bezeichnung ordentlicher Professor oder Ordinarius, an einer Universität bezeichnet. Diese Professorenstellen sind mit zusätzlichem Personal und finanziellen Mitteln zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Forschung und Lehre ausgestattet. Der Begriff Lehrstuhl wird daher oft auch als Synonym für die Gesamtheit aller Mitarbeiter des entsprechenden Professors benutzt. In einigen Fächern spricht man stattdessen von Arbeitsgruppe oder kurz AG, in Österreich auch von Forschungsgruppe.

Hochschulprofessur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber umgekehrt gilt dies nicht. Lehrstuhlinhaber werden traditionell auch als ordentlicher Professor, Ordinarius bzw. Ordinaria bezeichnet. Neben den Lehrstuhlinhabern gibt es außerordentliche Professoren bzw. Extraordinarien. Diese bekleiden ebenfalls eine reguläre Professur, sind dauerhaft angestellt und haben dieselben Rechte und Pflichten wie Lehrstuhlinhaber, verfügen aber über einen geringeren Etat und weniger oder gar keine Mitarbeiterstellen.

Die Aufforderung der Hochschule, eine Professur zu übernehmen, wird als Berufung (umgangssprachlich Ruf) bezeichnet. Lehrstuhlinhaber sind in Deutschland heute meistens W3-Professoren und bilden gemeinsam mit den Extraordinarien die Gruppe der planmäßigen Professoren. Dies ist aber nur eine Faustregel: Manchmal werden Lehrstuhlinhaber auch nach W2 besoldet, während umgekehrt nicht jeder W3-Professor einen Lehrstuhl bekleidet.