Ehrendoktor

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Die Ehrendoktorwürde ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische, wissenschaftliche, kulturelle oder öffentliche Verdienste auch an nichtakademische Personen verliehen werden kann. Eine mit der Ehrendoktorwürde promovierte Person wird als Ehrendoktor bezeichnet (lateinisch Doctor honoris causa „Doktor ehrenhalber“; abgekürzt Dr. h. c. oder Dr. E. h., in der Theologie auch D.).

Honoris causa[Bearbeiten]

Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) ist lateinisch und bedeutet „ehrenhalber“ (ursprünglich „Ehren halber“ oder „der Ehre wegen“). Die Eintragung der Ehrendoktorwürde in einen deutschen Pass erfolgt in der Regel als „DR. HC.“ oder „DR. EH.“ und somit in Abgrenzung zu Doktorgraden, die als „DR.“ ohne weiteren Zusatz eingetragen werden. Die Ehrendoktorwürde, aber auch klerikale Titel sind keine akademischen Grade und dürfen weder als solche noch mit ihnen verwechselbar dargestellt werden. Eine dahingehende Täuschungsabsicht (Vortäuschen des Innehabens eines akademischen Grades) ist in Deutschland nach § 132a StGB strafbar. Hat eine Person drei oder mehr Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung Dr. h. c. mult. üblich (in Österreich DDr. h. c.), was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde. Bei (nur) zwei Ehrendoktorwürden wird manchmal die Abkürzung Dres. h. c., also doctores honorum causa, verwendet, was jedoch nach den Regeln der lateinischen Grammatik und auch der Logik unrichtig ist, da doctores immer eine Mehrzahl von Personen (Dres. Schmitz und Meier) und nie eine Mehrzahl von Titeln bezeichnet.

Quellen[Bearbeiten]

  • Alexander Pinwinkler, Johannes Koll (Hrsg.): Zuviel der Ehre? Interdisziplinäre Perspektiven auf akademische Ehrungen in Deutschland und Österreich. Böhlau, Wien u. a. 2019, ISBN 978-3-205-20680-4.