Consideration (England und Wales): Versionsgeschichte

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    20. Juli 2023

    • AktuellVorherige 11:1411:14, 20. Jul. 2023Martina Diskussion Beiträge 1.236 Bytes +1.236 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Consideration''' (causa lucrativa) bezeichnet im Recht von England und Wales das Erfordernis einer vertraglichen Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist eine Voraussetzung der Einklagbarkeit von Verträgen, die weder gesiegelt noch vor Zeugen unterfertigt sind. == Definition == Nach dem Prinzip der ''consideration'' (Rücksichtnahme) kann ein Gläubiger eine vertragliche Schuld nur dann erwirken, wenn der Gläubiger dem [[Schuldner]…“