Eigentum: Versionsgeschichte

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17. September 2023

22. August 2023

13. August 2023

  • AktuellVorherige 04:5304:53, 13. Aug. 2023Martina Diskussion Beiträge 2.598 Bytes +2.598 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Eigentum''' (Lehnübersetzung aus dem lat. ''proprietas'' zu ''proprius'' „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt. In Abgrenzung zum Besitz, der ein zweckgebundenes, tatsächliches Verhalten des Menschen zu einer Sache beschreibt und daher empirisch faktischer Natur ist, ist Eigentum ein praktisch-normativer Begriff, der…“