Eingemeindung: Versionsgeschichte

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    27. Juli 2023

    • AktuellVorherige 13:1413:14, 27. Jul. 2023Martina Diskussion Beiträge 856 Bytes +856 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Unter '''Eingemeindung''' versteht man im deutschen Sprachgebrauch das Verschmelzen von zwei oder mehr Gemeinden, wobei meist eine der ursprünglichen Gemeinden größer als die anderen ist, während man bei gleich großen Gemeinden eher von Zusammenlegung spricht. In Deutschland ist der Begriff auch ein Rechtsbegriff im Kommunalrecht für die Eingliederung von mindestens einer Gemeinde oder eines Gemeindefreies Gebi…“