Finanzamt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Deutschland ==
== Deutschland ==
Die Finanzämter sind [[Land (Deutschland)|Land]]esbehörden, deren Aufgaben im [[Gesetz über die Finanzverwaltung]] (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der [[Steuer]]n mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten [[Verbrauchsteuer]]n, soweit die Verwaltung nicht den [[Finanzbehörde (Deutschland)|Bundesfinanzbehörden]] oder [[Gemeinde]]n übertragen worden ist.
Die Finanzämter sind [[Land (Deutschland)|Land]]esbehörden, deren Aufgaben im [[Finanzverwaltungsgesetz|Gesetz über die Finanzverwaltung]] (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der [[Steuer]]n mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten [[Verbrauchsteuer]]n, soweit die Verwaltung nicht den [[Finanzbehörde (Deutschland)|Bundesfinanzbehörden]] oder [[Gemeinde]]n übertragen worden ist.


Übergeordnete Behörde in allen Bundesländern war ursprünglich die [[Oberfinanzdirektion]] (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Finanzverwaltung]] durch eine Änderung des [[Finanzverwaltungsgesetz]]es im Jahre 2001 nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst. Stattdessen wurde z. B. in [[Bayern]] ein [[Bayerisches Landesamt für Steuern]] geschaffen oder die Finanzämter wurden direkt der Landesfinanzbehörde des jeweiligen Landes unterstellt. Beispielsweise sind dies in [[Brandenburg]] das ''Ministerium der Finanzen'' bzw. in Berlin die ''Senatsverwaltung für Finanzen''. Die interne Organisation der Finanzämter wird durch die jeweilige Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) geregelt.
Übergeordnete Behörde in allen Bundesländern war ursprünglich die [[Oberfinanzdirektion]] (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Finanzverwaltung]] durch eine Änderung des [[Finanzverwaltungsgesetz]]es im Jahre 2001 nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst. Stattdessen wurde z. B. in [[Bayern]] ein [[Bayerisches Landesamt für Steuern]] geschaffen oder die Finanzämter wurden direkt der Landesfinanzbehörde des jeweiligen Landes unterstellt. Beispielsweise sind dies in [[Brandenburg]] das ''Ministerium der Finanzen'' bzw. in Berlin die ''Senatsverwaltung für Finanzen''. Die interne Organisation der Finanzämter wird durch die jeweilige Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) geregelt.

Aktuelle Version vom 23. April 2024, 08:11 Uhr

Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

Deutschland[Bearbeiten]

Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.

Übergeordnete Behörde in allen Bundesländern war ursprünglich die Oberfinanzdirektion (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung durch eine Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes im Jahre 2001 nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst. Stattdessen wurde z. B. in Bayern ein Bayerisches Landesamt für Steuern geschaffen oder die Finanzämter wurden direkt der Landesfinanzbehörde des jeweiligen Landes unterstellt. Beispielsweise sind dies in Brandenburg das Ministerium der Finanzen bzw. in Berlin die Senatsverwaltung für Finanzen. Die interne Organisation der Finanzämter wird durch die jeweilige Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) geregelt.

Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts. Das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt kann über das System GEMFA ermittelt werden.

Quellen[Bearbeiten]