Finanzamt

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Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

Deutschland

Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.

Übergeordnete Behörde in allen Bundesländern war ursprünglich die Oberfinanzdirektion (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung durch eine Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes im Jahre 2001 nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst. Stattdessen wurde z. B. in Bayern ein Bayerisches Landesamt für Steuern geschaffen oder die Finanzämter wurden direkt der Landesfinanzbehörde des jeweiligen Landes unterstellt. Beispielsweise sind dies in Brandenburg das Ministerium der Finanzen bzw. in Berlin die Senatsverwaltung für Finanzen. Die interne Organisation der Finanzämter wird durch die jeweilige Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) geregelt.

Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts. Das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt kann über das System GEMFA ermittelt werden.

Quellen