Finanzinstrument

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Finanzinstrument (Vorlage:EnS) ist ein Rechtsbegriff auf dem Gebiet der Rechnungslegung und des Wertpapierrechts.

Allgemeines

Begriffsbestimmung im Rechnungswesen

Ein Finanzinstrument im Sinne des Bilanzrechts bezeichnet alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Diese aus Finanzkontrakten oder sonstigen finanziellen Vereinbarungen sich ergebende Rechte bzw. Pflichten müssen dabei stets auf finanziellen Sachverhalten beruhen.

Der Rechtsbegriff des Finanzinstruments kam bis Dezember 2004 im deutschen Bilanzrecht lediglich in der nur für Kreditinstitute seit Januar 1991 geltenden Bestimmung des § 340c Abs. 1 HGB vor, wonach in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag oder Aufwand des Handelsbestands der Unterschiedsbetrag aller Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und dem Handel mit Edelmetallen sowie der zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen auszuweisen ist. Was unter einem Finanzinstrument konkret zu verstehen war, ließ das HGB hierbei allerdings offen.

Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsreformgesetzes im Januar 2005 tauchte der Begriff Finanzinstrument erstmals auch betriebszweckneutral in den § 285 HGB, § 289 HGB und den Parallelvorschriften für den Konzernabschluss (§ 314 HGB, § 315 HGB) auf.

Quellen

  • Michael Kissler & Kilian Trautmann: Hinweise zu Kryptowerten und Kryptoverwahrung im Rahmen der jüngsten KWG-Novelle. Handelsblatt Fachmedien Corporate Finance, Juli 2020 (owlit.de).