Betriebszweck

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Der Betriebszweck ist das dauerhaft verfolgte Arbeits- und Produktionsziel eines Betriebes.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die betriebswirtschaftliche Literatur unterscheidet zwischen dem Betriebszweck – auch Sachziel genannt – und den Unternehmenszielen, die auch „Formalziele“ genannt werden. Während der Betriebszweck etwa in der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen und deren Vertrieb bestehen kann, ist mit dem Formalziel die Gewinnerzielungsabsicht oder Gewinnmaximierung verbunden. Die Bedarfsdeckung faktischer oder potenzieller Konsumenten ist eine wesentliche Voraussetzung, aber nicht Zweck des Betriebs. Neben der Betriebswirtschaftslehre befasst sich auch das Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht mit dem Betriebszweck.