Arbeit (Betriebswirtschaftslehre)

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Arbeit im Sinne der Betriebswirtschaftslehre ist jede plan- und zweckmäßige Betätigung einer Arbeitsperson in körperlicher und geistiger Form, die dazu dient, Güter oder Dienstleistungen in einem Betrieb zu produzieren.

Allgemeines[Bearbeiten]

In der Betriebswirtschaftslehre wurde bereits 1922 auf die Besonderheiten der menschlichen Arbeit eingegangen, wobei der wertschöpfende Charakter der menschlichen Arbeit betont wurde. Heinrich Nicklisch war der Auffassung, dass allein mit Kapital die Unternehmen ihre Ziele nicht erreichen könnten – es bedürfe menschlicher Arbeit und der Kooperation auf der Grundlage von Arbeitsteilung. Folglich könne man eigentlich eine Unternehmung auch als Arbeitsunternehmung bezeichnen. Für ihn waren Löhne und Gehälter keine Kosten, sondern ex ante ausgeschüttete Erfolge. Inzwischen kann die 1951 von Erich Gutenberg vorgenommene Gliederung als akzeptiert angesehen werden. Nach Gutenbergs klassischer Aufteilung ist Arbeit einer der drei elementaren betrieblichen Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel (wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge) und Werkstoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) (beide letzteren werden in der Volkswirtschaftslehre zum Kapital zusammengefasst). Die eingesetzten Produktionsfaktoren (input) werden in einem Transformationsprozess (throughput) – Produktion genannt – in marktfähige Endprodukte (output) verwandelt.

Bereits Gutenberg wies 1958 darauf hin, dass die menschliche Arbeitsleistung im Betrieb von seinen Fähigkeiten und seinem Antrieb bestimmt werde. Fähigkeiten waren seine körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen, unter Antrieben verstand er eine „positive Einstellung zur Arbeit“ (also Arbeitsmotivation). Diese Faktoren nennt er subjektive Arbeitsbedingungen, während die objektiven Arbeitsbedingungen die Arbeitstechnik, Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Pausenregelung umfassen.

Als planmäßige Tätigkeit transformiert die Arbeit ein Arbeitsobjekt in ein ideell vorgegebenes, angestrebtes Arbeitsergebnis, welches ein marktfähiges Produkt darstellt. Das Arbeitsobjekt ist eine Kombination materieller (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Büromaterialien) und immaterieller Güter (Informationen, Arbeitsanweisungen, Entscheidungen), die im Rahmen eines Arbeitsprozesses in ein marktfähiges Produkt umgewandelt werden. Im Arbeitsprozess können Arbeitshilfsmittel (so genannte Potenzialfaktoren) repetitiv eingesetzt werden, die die menschliche Arbeitsleistung unterstützen, ohne jedoch selbst in das Produkt einzugehen (etwa Werkzeuge, Computer).