Arbeitsplatz

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Als Arbeitsplatz (work place) bezeichnet man in der Organisationslehre eine räumlich eingegrenzte, mit Arbeitsmitteln ausgestattete Stelle in einer Wirtschaftseinheit, an der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsaufgaben verrichten kann.

Allgemeines[Bearbeiten]

Als Wirtschaftseinheiten mit Arbeitsplätzen kommen Unternehmen aller Art (Unternehmen mit privater Rechtsform, öffentliche Unternehmen, Non-Profit-Organisationen), die öffentliche Verwaltung (etwa Behörden) und sonstige Organisationen (etwa Stiftungen) in Betracht. Sie können ihre Ziele nur erfüllen, wenn sie Arbeitsplätze einrichten und Personal einstellen, das dort seine zugeteilten Arbeitsaufgaben erledigt. Der Arbeitsplatz ist stets personenbezogen, während die Stelle rein sachbezogen ist und nur ein organisatorisches Gebilde als kleinste Organisationseinheit darstellt. Die Stelle ist ein Begriff aus der Aufbauorganisation, der Arbeitsplatz ist ein Teil der Ablauforganisation. Nur der Arbeitsplatz wird von lediglich einer Person besetzt (er ist unipersonal), daran ändert auch die Arbeitsplatzteilung nichts.