Produktion

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Unter Produktion (aus lat. pro-, „vor-, vorwärts-“ und ducere, „führen“; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen. Gegensatz ist der Verbrauch.

Diese allgemein gültige Definition legt den Begriff sehr weit aus. Günter Wöhe fasst den Begriff enger und begrenzt ihn auf die betriebliche Leistungserstellung. Erich Gutenberg widmete 1951 der Produktion den ersten Band seiner Buchreihe „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“. Für ihn besteht der Sinn aller betrieblichen Betätigung darin, „Güter materieller Art zu produzieren oder Güter immaterieller Art bereitzustellen“.

Das sich mit der Produktion befassende Wirtschaftssubjekt wird „Produzent“ oder mit dem Rechtsbegriff „Hersteller“ genannt. Er unterliegt der Produzentenhaftung.