Kanzlei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Twilight-Line Medien
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Begriff '''Kanzlei''' (von mittelhochd. ''kanzelie'', ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lat. ''cancelli'' „Schranken“, Patentanwalts oder Notars (Notariatskanzlei). Branchenüblich wird die Bezeichnung ''Kanzlei'' auch von Steuerberatern verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von Versicherungsmaklern und Unternehmensberatern ge…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der Begriff '''Kanzlei''' (von mittelhochd. ''kanzelie'', ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer [[Behörde]], besonders eines [[Gericht]]shofes; zu lat. ''cancelli'' „Schranken“, [[Patentanwalt]]s oder [[Notar]]s ([[Notariatskanzlei]]). Branchenüblich wird die Bezeichnung ''Kanzlei'' auch von [[Steuerberater]]n verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von [[Versicherungsmakler]]n und [[Unternehmensberater]]n geführt. Bei Gericht wird die für die Ausfertigung von [[Urkunde]]n und die Durchführung des [[Schriftverkehr]]s zuständige Abteilung als [[Gerichtskanzlei]] oder ''Gerichtsschreiberei'' bezeichnet. Die [[Schreiber]] einer Kanzlei wurden als '''Kanzlisten''' oder ''Kanzellisten'' bezeichnet.
Der Begriff '''Kanzlei''' (von mittelhochd. ''kanzelie'', ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer [[Behörde]], besonders eines [[Gericht]]shofes; zu lat. ''cancelli'' „Schranken“, [[Patentanwalt (Deutschland)]]s oder [[Notar]]s ([[Notariatskanzlei]]). Branchenüblich wird die Bezeichnung ''Kanzlei'' auch von [[Steuerberater]]n verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von [[Versicherungsmakler]]n und [[Unternehmensberater]]n geführt. Bei Gericht wird die für die Ausfertigung von [[Urkunde]]n und die Durchführung des [[Schriftverkehr]]s zuständige Abteilung als [[Gerichtskanzlei]] oder ''Gerichtsschreiberei'' bezeichnet. Die [[Schreiber]] einer Kanzlei wurden als '''Kanzlisten''' oder ''Kanzellisten'' bezeichnet.


Mit ''Kanzlei'' wird auch eine [[Behörde]] der obersten [[Verwaltungsebene]] bezeichnet, die über keinen eigenen Verwaltungsunterbau verfügt und in der Regel keine [[Ministerium#Ressorts|Ressortzuständigkeit]] wahrnimmt, sondern Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen ausübt (z. B. [[Reichskanzlei]], [[Bayerische Staatskanzlei]], [[Sächsische Staatskanzlei]]).
Mit ''Kanzlei'' wird auch eine [[Behörde]] der obersten [[Verwaltungsebene]] bezeichnet, die über keinen eigenen Verwaltungsunterbau verfügt und in der Regel keine [[Ministerium#Ressorts|Ressortzuständigkeit]] wahrnimmt, sondern Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen ausübt (z. B. [[Reichskanzlei]], [[Bayerische Staatskanzlei]], [[Sächsische Staatskanzlei]]).

Version vom 23. April 2024, 05:41 Uhr

Der Begriff Kanzlei (von mittelhochd. kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lat. cancelli „Schranken“, Patentanwalt (Deutschland)s oder Notars (Notariatskanzlei). Branchenüblich wird die Bezeichnung Kanzlei auch von Steuerberatern verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von Versicherungsmaklern und Unternehmensberatern geführt. Bei Gericht wird die für die Ausfertigung von Urkunden und die Durchführung des Schriftverkehrs zuständige Abteilung als Gerichtskanzlei oder Gerichtsschreiberei bezeichnet. Die Schreiber einer Kanzlei wurden als Kanzlisten oder Kanzellisten bezeichnet.

Mit Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, die über keinen eigenen Verwaltungsunterbau verfügt und in der Regel keine Ressortzuständigkeit wahrnimmt, sondern Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen ausübt (z. B. Reichskanzlei, Bayerische Staatskanzlei, Sächsische Staatskanzlei).

Im behördlich-diplomatischen Sprachgebrauch ist die Kanzlei (oder Botschaftskanzlei) das Gebäude, das die Verwaltung der Botschaft beherbergt, im Gegensatz zur Residenz, in der der Botschafter seinen Amts- und Wohnsitz hat; beide können am selben Ort, aber auch kilometerweit getrennt sein.

Quellen