Botschaft (Diplomatie)

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Eine Botschaft ist eine diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates. Weitere diplomatische Vertretungen neben Botschaften sind noch Ständige Vertretungen, Gesandtschaften, Nuntiaturen sowie Hochkommissariate. Von diplomatischen Vertretungen sind die konsularischen Vertretungen zu unterscheiden.

Aufgabe der Botschaft[Bearbeiten]

Aufgabe des Botschafters ist es, seinen Staat dem Gastland gegenüber zu vertreten, über die Verhältnisse des Gastlandes seiner Regierung zu berichten, sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen mit den Einrichtungen des Gastlandes nach Möglichkeit zu pflegen und zu entwickeln.

Die diplomatische Vertretung kann auch mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (z. B. die Erteilung von Visa für Ausländer und die Ausfertigung von Pässen für eigene Staatsbürger) betraut werden.

Aufbau und Art einer Botschaft[Bearbeiten]

Eine Botschaft besteht aus der Kanzlei und der Residenz. Die Kanzlei ist die Verwaltung und wie jede Behörde untergliedert in verschiedene Abteilungen. Die Residenz ist der Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie. Sie dient auch der offiziellen Repräsentation bei dienstlichen Empfängen zu verschiedenen Anlässen und ist bei kleinen Botschaften meistens zusammen in einem Gebäude mit der Kanzlei untergebracht, bei großen Botschaften dagegen in einem eigenen Gebäude und nicht selten auch in einem anderen Stadtteil.

Die Kanzlei besteht in der Regel aus der politischen Abteilung und weiteren Fachabteilungen, wie z. B. der Handelsabteilung, Militärabteilung, Kulturabteilung oder Presseabteilung. Soweit konsularische Aufgaben auch durch die Botschaft wahrgenommen werden, besteht auch eine Konsularabteilung. In der Regel nimmt die Botschaft konsularische Aufgaben nur für einen Teil des Staatsgebiets des Gastlandes wahr. Für den übrigen Teil wird sie hierbei gegebenenfalls durch weitere Konsulate (Generalkonsulat, Vizekonsulate und Honorarkonsulate) in anderen Städten des Gastlandes unterstützt.

Deutschland[Bearbeiten]

Der Auswärtige Dienst der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen (diplomatische und konsularische), die zusammen eine einheitliche oberste Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden. Seit den Schülerschen Reformen von 1918/1919 besteht eine einheitliche Laufbahn für Diplomaten und Berufskonsulbeamte. Vor allem die politische Abteilung und die konsularische Abteilung werden mit Beamten des Auswärtigen Dienstes besetzt. In anderen Botschaftsabteilungen (Handel, Militär) werden Beamte und Soldaten von Fachministerien oder sonstigen Behörden an die Botschaften für eine bestimmte Zeit entsandt. Während des Entsendezeitraums erhalten die Beamten einen Diplomatenstatus und werden dienstlich dem Auswärtigen Amt unterstellt. Derzeit unterhält Deutschland 153 Botschaften, die für die Pflege von diplomatischen und konsularischen Beziehungen zu 195 Staaten zuständig sind.

Des Weiteren werden Ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen unterhalten. Besonders wichtige Ständige Vertretungen sind bei der Europäischen Union, bei der NATO und bei den Vereinten Nationen errichtet. Für die Beziehungen zur DDR bestand ebenfalls eine Ständige Vertretung.