Amtssitz

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Der Amtssitz bezeichnet ein Gebäude oder ein Gebäudeensemble, in dem das Staatsoberhaupt eines Landes oder seiner Teilstaaten residiert. Es befindet sich meist vom eigentlichen Regierungssitz getrennt und dient vorwiegend repräsentativen bzw. protokollarischen Zwecken. Der Amtssitz als solcher beschränkt sich auf Länder, in denen das Staatsoberhaupt eine einzelne und gewählte Person ist, scheidet also für Monarchien aus. Beispielsweise hat der König des Vereinigten Königreichs Charles III. keinen Amtssitz, sondern residiert im Buckingham-Palast.

In Deutschland werden auch die Sitze verschiedener Behördenleiter als Amtssitz bezeichnet.

Beispiele für Amtssitze sind:

Siehe auch[Bearbeiten]