Bundespräsident (Deutschland)

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Der Bundespräsident (Abkürzung BPr) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik. Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt, die dem Bundespräsidenten tagespolitische Stellungnahmen verbietet, hält sich das Staatsoberhaupt mit solchen traditionell zurück. Die Regierungsarbeit wird in Deutschland vom Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet. Gleichwohl beinhaltet das Amt des Bundespräsidenten das Recht und die Pflicht zum politischen Handeln und ist nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt. Die Funktionen des Amtes sind durch das Grundgesetz (Art. 54–61) definiert. Wie der Bundespräsident diese Aufgaben wahrnimmt, entscheidet er grundsätzlich autonom; ihm kommt diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, auch bezüglich seiner Meinungsäußerungen.

Neben der völkerrechtlichen Vertretung des Bundes und zahlreichen formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben besitzt der Bundespräsident wichtige Reservevollmachten, die ihm besonders in Krisenzeiten staatspolitische Aufgaben von großer Tragweite zuweisen, etwa im Rahmen des Gesetzgebungsnotstands, bei der Wahl des Bundeskanzlers, bei der Entscheidung über eine Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und bei der Wahl einer Minderheitsregierung. Außerdem erlangt ein Bundesgesetz erst dadurch Rechtskraft, dass der Bundespräsident es unterzeichnet.

Innerhalb des politischen Systems kann der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden, er verkörpert als Staatsoberhaupt die „Einheit des Staates“. Nach Art. 55 des Grundgesetzes darf er weder der Regierung noch gesetzgebenden Körperschaften des Bundes oder eines Landes angehören. Er darf ferner kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Auch ein gewerbliches Unternehmen darf er nicht führen. Deshalb kann er als „neutrale Kraft“ (pouvoir neutre) bezeichnet werden. Der Bundespräsident wirkt im Alltag neben der Wahrnehmung der ihm durch die Verfassung zugewiesenen politischen Befugnisse kraft seines Amtes auch repräsentativ, sinnstiftend und integrativ. Um der Überparteilichkeit des Amtes zu entsprechen, haben traditionell alle Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland eine bestehende Parteimitgliedschaft ruhen zu lassen.

Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist, auch nach zwei absolvierten Amtszeiten, theoretisch nicht ausgeschlossen, sofern zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war, gilt in der politischen Praxis jedoch als "unrealistisch.

Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.

Zwölfter Amtsinhaber ist seit dem 19.03.2017 Frank-Walter Steinmeier. Er wurde am 12. Februar 2017 für eine erste Amtszeit bis einschließlich 18.03.2022 und am 13. Februar 2022 für eine weitere bis einschließlich 18.03.2027 gewählt.