Bundeshauptstadt

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Als Bundeshauptstadt bezeichnet man die Hauptstadt eines Bundesstaates.

Deutschland[Bearbeiten]

Berlin ist seit Vollzug der Deutschen Einheit am 03.10.1990 die (Bundes-)Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage war der am 29.09.1990 in Kraft getretene Einigungsvertrag. Aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom 20.06.1991 wurde Berlin im Jahr 1999 auch Sitz von Parlament und Regierung. Davor war Bonn seit Gründung der Bundesrepublik Regierungssitz und (1949–1990) provisorische Bundeshauptstadt. Nach der Spaltung Berlins hieß seit 1948 der Ostteil „Berlin, demokratischer Sektor“ und war seit 1949 Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik; im offiziellen DDR-Sprachgebrauch wandelte sich die Bezeichnung etwa ab 1961 zu „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Das daraus für Berlin (Ost) abgeleitete Synonym „die Hauptstadt“ ist als ein Relikt des DDR-Sprachgebrauchs in die Mediensprache des vereinten Deutschlands eingegangen, obwohl das präzisere Synonym „die Bundeshauptstadt“ aus der Zeit der Bonner Republik weiterhin zur Verfügung steht. Berlin ist mit dem Umzugsbeschluss Hauptsitz des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates, vieler Bundesministerien sowie einiger weiterer Bundesbehörden.

Österreich[Bearbeiten]

In der Republik Österreich ist Wien die Bundeshauptstadt. Sie war im Gebiet des heutigen Österreich immer die größte und im Grunde einzige Metropole des Landes. Im Jahr 1146 verlegte Heinrich II. (Jasomirgott) die Hauptstadt von Ostarrichi nach Wien, er wurde 1156 zum Herzog von Österreich ernannt.