Staatspräsident (Frankreich)

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Der französische Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt der Französischen Republik und von Amts wegen auch Kofürst von Andorra. In französischer Sprache lautet sein Titel Président de la République française; üblich sind die verkürzten Formen Président de la République und le Président. Sein Amtssitz ist der Élysée-Palast in Paris. Anders als in vielen anderen parlamentarischen Demokratien, in denen der jeweilige Präsident überwiegend repräsentative Aufgaben hat, besitzt der französische Präsident ein hohes Maß an politischer Macht.

Seit dem 14.05.2017 ist Emmanuel Macron mit 39 Jahren bei Amtsantritt Frankreichs bisher jüngster Staatspräsident.

Wahlmodus, Amtszeit und Stellung[Bearbeiten]

Grundsätzlich zum Staatspräsidenten wählbar sind alle französischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr (seit 2011; zuvor 23.) vollendet haben und von 500 gewählten Mandatsträgern unterstützt werden, die 30 verschiedene Départements bzw. Überseegebiete vertreten müssen, wobei seit der Verfassungsänderung zum 14. April 2011 höchstens 10 % der Gesamtzahl unterstützender Mandatsträger aus demselben Département/Überseegebiet stammen darf. Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Erforderlich ist eine absolute Mehrheit. Wird diese nicht beim ersten Wahlgang erreicht, so gibt es im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen. Die Wiederwahl ist möglich, allerdings für höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden.

Die Amtszeit betrug von 1875 bis 1940 und von 1946 bis 2002 sieben Jahre (Septennat); die Zahl der Wiederwahlen war nicht begrenzt. Im Jahre 2000, unter Präsident Jacques Chirac, wurde die Amtszeit ab der Wahl 2002 auf fünf Jahre (Quinquennat) gekürzt. Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass der Präsident und der vom Parlament getragene Ministerpräsident unterschiedlichen politischen Lagern angehören (sog. Cohabitation). Die ursprüngliche Amtszeit von sieben Jahren wurde zudem aus Gründen der mangelnden demokratischen Kontrolle (Abwahlmöglichkeiten sind stark begrenzt) kritisiert. Mehr als zwei direkt aufeinanderfolgende Amtszeiten sind seither ausgeschlossen.

Faktoren, die die herausragende politische Stellung des französischen Staatspräsidenten begründen, sind:

  • Er wird direkt vom Volk gewählt (seit 1962)
  • Er verfügt über beträchtliche politische Kompetenzen:
    • Er hat das Recht zur Auflösung der Nationalversammlung (allerdings nur einmal innerhalb von 12 Monaten).
    • Er ernennt den Premierminister und führt den Vorsitz im Ministerrat.
    • Er fertigt die Gesetze vor ihrem Inkrafttreten aus und kann weitere Beratungen über bereits verabschiedete Gesetze erzwingen sowie Volksentscheide durchführen lassen.
    • Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
    • Er hat das Begnadigungsrecht inne.
    • In der französischen Verfassungswirklichkeit seit Beginn der Fünften Republik 1958 gibt es die Domaine réservé, einen „reservierten Bereich“, der dem Präsidenten die Verantwortung für Außenpolitik und Streitkräfte zuweist. So kann er etwa bei Gipfeltreffen das Land allein vertreten.
  • Er ernennt den Premierminister, der aber gegenüber dem Parlament verantwortlich ist, und nur auf dessen Wunsch wieder entlassen werden kann.

Der französische Staatspräsident muss keine Rechenschaft über sein Budget ablegen. Zudem kann das Parlament ihn nur wegen Hochverrats und Verhaltens, das „offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung“ ist, abwählen.

Die starke Stellung des Präsidenten hat sich um 1958 entwickelt. Davor, zwischen 1876 und 1958, betrug die durchschnittliche Regierungsdauer acht Monate; das Land hatte nach 1789 16 Verfassungen. Im Algerienkrieg schließlich begann das Militär, „ohne Rückkopplung“ mit der Politik zu agieren. Die Verfassung der Fünften Republik mit ihren geringeren Rechten für Parlament und Premierminister wurde vom damaligen Oppositionspolitiker François Mitterrand (1916–1996) als „permanenter Staatsstreich“ (Le Coup d’État permanent) kritisiert.

Quellen[Bearbeiten]

  • Hans-Georg Franzke: Die Kompetenzen des französischen Staatspräsidenten. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte 38 (1999), S. 86–106.