Kaufmann (HGB): Versionsgeschichte

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    27. März 2024

    • AktuellVorherige 05:4905:49, 27. Mär. 2024Martina Diskussion Beiträge 2.063 Bytes +2.063 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Kaufmann''' im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach § 1 Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. == Allgemeines == Der Begriff Kaufmann ist hierbei ein reiner bestimmter Rechtsbegriff. „Das HGB betrifft also nicht den Kaufmann im wirtschaftlichen Sinne, sondern den Kaufmann im Rechtssinne. Es werden sechs Kaufmannsarten unterschieden: Istkaufmann nach § 1 HGB, Kannkaufmann nach § 2 HGB, Kannkaufmann nach § 3 HGB,…“