Landgemeinde (Sachsen): Versionsgeschichte

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    22. April 2024

    • AktuellVorherige 05:4605:46, 22. Apr. 2024Martina Diskussion Beiträge 1.039 Bytes +1.039 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Landgemeinden''' wurden zwischen 1831 und 1923 bzw. 1925 in Sachsen alle Gemeinden bezeichnet, die kein Stadtrecht besaßen oder die kein eigenständiges Rittergut oder Kammergut waren. Von der Zugehörigkeit zu einer Landgemeinde waren ebenfalls die Königlichen Schlösser und ihr Besitz sowie die zum Staatsvermögen gehörenden Waldungen ausgeschlossen. Den Rittergütern gleichgestellt wurden Gutsbezirke, di…“