Schuldverhältnis

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Das Schuldverhältnis (lat. obligatio) bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann. Das Schuldverhältnis bildet die Anspruchsgrundlage für eine Forderung im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Rechtsträger in Erscheinung treten.

Unterschieden werden die vom Parteiwillen getragenen rechtsgeschäftlichen und die ohne Parteiwillen auskommenden gesetzlichen Schuldverhältnisse. Typische rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse sind der Kaufvertrag oder auch das Bürgschaftsverhältnis. Unter die gesetzlichen Schuldverhältnisse fallen insbesondere die unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) und die ungerechtfertigte Bereicherung, (§§ 812 BGB).

In der Schweiz wird das Schuldverhältnis als Obligation bezeichnet.