Straßenbaulast

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Unter einer Straßenbaulast versteht man im Verkehrswesen und im Straßen- und Wegerecht die durch Gesetz übernommene Verpflichtung einer Gebietskörperschaft, den Straßenbau, die Änderung, Straßenerhaltung, Straßenunterhaltung und den Betrieb öffentlicher Straßenverkehrsflächen zu übernehmen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Das Gemeinwesen eines Staates verteilt die Zuständigkeit für einzelne Straßen des gesamten Straßennetzes auf einzelne, hierarchisch gegliederte Gebietskörperschaften (Gliedstaaten). Die Straßenbaulast obliegt dabei meist einer Behörde, welche als Straßenbaulastträger die Straßenbau-, Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen hat.

Der Straßenbaulastträger ist das wesentliche Merkmal für die Klassifikation der Straßen nach Straßenkategorien.

Quellen[Bearbeiten]

  • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.), Begriffsbestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag/Köln, 2020, S. 28