Täter (Strafrecht): Versionsgeschichte

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    6. März 2024

    • AktuellVorherige 06:5906:59, 6. Mär. 2024Martina Diskussion Beiträge 2.255 Bytes +2.255 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Täter''' einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist die mittelbare Täterschaft geregelt, bei der der Täter sich zur Tatausführung eines anderen Menschen als Werkzeug bedient. Ein Verdächtiger wird abhängig vom aktuellen Verfahrensfortgang bezeichnet als Beschuldigter, Angeschuldigter…“