Tag der Deutschen Einheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Als „[[Deutsche Einheit]]“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der [[Deutsche Nationalhymne|deutschen Nationalhymne]] als „[[Deutsche Nationalhymne#Einigkeit|Einigkeit]]“ wieder.
Als „[[Deutsche Einheit]]“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der [[Deutsche Nationalhymne|deutschen Nationalhymne]] als „[[Deutsche Nationalhymne#Einigkeit|Einigkeit]]“ wieder.


[[Kategorie:Deutschland]]
[[Kategorie:Feiertage in Deutschland]]

Version vom 25. September 2023, 07:48 Uhr

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Richtigerweise traten um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.