Tag der Deutschen Einheit

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Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Richtigerweise traten um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.

Geschichte der deutschen Nationalfeiertage[Bearbeiten]

Vor 1919[Bearbeiten]

Vor 1871 wurde in den deutschen Einzelstaaten und Regionen hauptsächlich der verschiedenen Krönungstage gedacht. Nach der Vereinigung Deutschlands – der Reichseinigung 1870 (Kaiserbrief) und der Reichsgründung zum Kaiserreich 1871, wurde ebenfalls noch kein allgemeiner Nationalfeiertag festgelegt. Allerdings wurde jährlich der Sedantag am 2. September gefeiert, an dem die französische Hauptarmee 1870 im Deutsch-Französischen Krieg kapituliert hatte. Kaiser Wilhelm I. bewilligte ihn jedoch nie als offiziellen Feiertag.

Nach der Reichsgründung 1871 erhoben sich Forderungen nach einem nationalen Gedenktag, doch kam es zwischen drei Vorschlägen zu keiner Entscheidung. Bis 1873 setzte sich der Sedantag allmählich gegen den 18.01.1871 (Kaiserproklamation) oder den Tag des Frankfurter Friedensschlusses (10.05.1871) durch. Der Sedantag wurde bald auch an den Universitäten gefeiert, und in vielen deutschen Orten wurde Anfang September das Kriegerdenkmal eingeweiht. Dennoch kam ihm nie die Bedeutung etwa der „Kaiserparade“ oder des Kaisergeburtstages zu. Einige Kultusministerien der Länder, so das preußische, entschieden daher, den Sedantag als offiziellen Festtag an Schulen zu begehen. Den meist genannten Vorschlag, das Datum der Kaiserproklamation am 18. Januar als Gedenktag zu verordnen, hatte Wilhelm I. abgelehnt: Der Jahrestag der ersten preußischen Königskrönung (18. Januar 1701) sollte nicht in den Schatten eines gesamtdeutschen Feiertages geraten.

Manche Bedenken, die einem Überwiegen der militärischen Komponente galten, wurden geringer, als auch zivile Feiern zunahmen und ein religiöses Argument für den Sedantag ins Feld geführt wurde. Pastor Friedrich von Bodelschwingh schlug im Sommer 1871 auf der Jahresversammlung des Rheinisch-Westfälischen Provinzialausschusses für Innere Mission den Sedantag als Nationalfest mit der Begründung vor, dass „am 2. September (…) die Hand des lebendigen Gottes so sichtbar und kräftig in die Geschichte eingegriffen“ habe, „daß es dem Volke gerade bei diesem Gedenktage am leichtesten in Erinnerung zu bringen sein wird, wie Großes der Herr an uns getan hat“. In der Folge wurden „typisch deutsche“ Feste und Umzüge konzipiert, die am Vorabend des 2. September mit Glockengeläut, Freudenfeuern und patriotischen Liedern begannen und mancherorts den Charakter von Friedensfesten hatten.