Deutsche Nationalhymne

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Die deutsche Nationalhymne ist seit 1922 mit Unterbrechung, teils mit Zusätzen und unterschiedlichen Strophen, das Deutschlandlied von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zur Melodie der ursprünglich römisch-deutschen Kaiserhymne von Joseph Haydn. Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer führten es 1952 für die Bundesrepublik wieder ein, mit der Maßgabe, dass bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe zu singen ist. 1991, nach der deutschen Wiedervereinigung, legten ihre Nachfolger Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl ausdrücklich fest, dass nur die dritte Strophe des Deutschlandlieds die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Nationalhymne ist als staatliches Symbol in besonderer Weise vor Verunglimpfung geschützt. Die erste und zweite Strophe des Deutschlandlieds stehen nicht unter diesem Schutz. Das öffentliche Singen der ersten Strophe kann zu negativen Reaktionen in der Gesellschaft führen, da sie fälschlich teilweise nicht, wie von Hoffmann von Fallersleben, im Sinne des Gesamtdeutschen über den Einzelstaaten interpretiert wird, sondern im Sinne Deutschlands über den anderen Nationen.

Die Melodie von Haydn war eine Auftragskomposition für Franz II. als Kaiserhymne des Heiligen Römischen Reiches mit einem Text von Lorenz Leopold Haschka. Er führte sie, nachdem er die römisch-deutsche Kaiserwürde im Zuge der napoleonischen Kriege aufgeben musste, als österreichische Kaiserhymne weiter, ebenso seine Nachfolger. Im 1871 gegründeten deutschen Kaiserreich gab es keine offizielle Nationalhymne. Bei wichtigen Anlässen wurde oft Heil dir im Siegerkranz gespielt. Erst 1922 in der Weimarer Republik bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied der Deutschen mit seinen drei Strophen als Nationalhymne. Die Nationalsozialisten behielten das Lied zwar bei, ließen aber nach der ersten Strophe zusätzlich ihre Parteihymne, das Horst-Wessel-Lied, spielen. Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten das Lied der Deutschen nicht generell, nur in der amerikanischen Zone war das öffentliche Singen untersagt.

Die Worte Einigkeit und Recht und Freiheit fanden sich auf dem Rand der 2-DM- und 5-DM-Münzen. Heute sind sie auf dem Rand der deutschen 2-Euro-Münzen zu lesen. Nach Ansicht des österreichischen Germanisten Paul Portmann-Tselikas haben sie den Charakter eines „offiziellen Wahlspruchs der BRD“.