Verfassungsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Verfassungsvertrag''' ist ein [[völkerrechtlicher Vertrag]] zur Schaffung eines überstaatlichen Gebildes, dem der Rang einer einzelstaatlichen [[Verfassung]] zugeschrieben wird. In der Regel kommen sie bei der Gründung eines [[Föderalismus|föderalen]] [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaates]] zur Anwendung, dessen Verfassung nicht per [[Referendum|Volksabstimmung]] oder durch eine direkt gewählte [[Verfassunggebende Versammlung|verfassungsgebende Versammlung]], sondern als vertraglicher Bündnisschluss zwischen mehreren, bis dahin souveränen Staaten zustande kommt.
Ein '''Verfassungsvertrag''' ist ein [[völkerrechtlicher Vertrag]] zur Schaffung eines überstaatlichen Gebildes, dem der Rang einer einzelstaatlichen [[Verfassung]] zugeschrieben wird. In der Regel kommen sie bei der Gründung eines [[Föderalismus|föderalen]] [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaates]] zur Anwendung, dessen Verfassung nicht per [[Referendum|Volksabstimmung]] oder durch eine direkt gewählte [[Verfassunggebende Versammlung|verfassungsgebende Versammlung]], sondern als vertraglicher Bündnisschluss zwischen mehreren, bis dahin souveränen Staaten zustande kommt.


Der Begriff wurde zur Charakterisierung des [[Vertrag über eine Verfassung für Europa|Vertrags über eine Verfassung für Europa]] geprägt, der die bis dahin bestehenden Vertragsgrundlagen der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (unter anderem [[EU-Vertrag]], [[EG-Vertrag]] und die [[EU-Grundrechtecharta]]; das sogenannte [[Primärrecht]]) reformieren und zu einem einheitlichen Dokument zusammenfassen sollte. Der Begriff Verfassungsvertrag war jedoch umstritten, da der Verfassungsvertrag juristisch keinen anderen Rang besessen hätte als die bis dahin gültigen Verträge.
Der Begriff wurde zur Charakterisierung des [[Vertrag über eine Verfassung für Europa|Vertrags über eine Verfassung für Europa]] geprägt, der die bis dahin bestehenden Vertragsgrundlagen der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (unter anderem [[Vertrag über die Europäische Union|EU-Vertrag]], [[EG-Vertrag]] und die [[EU-Grundrechtecharta]]; das sogenannte [[Primärrecht]]) reformieren und zu einem einheitlichen Dokument zusammenfassen sollte. Der Begriff Verfassungsvertrag war jedoch umstritten, da der Verfassungsvertrag juristisch keinen anderen Rang besessen hätte als die bis dahin gültigen Verträge.


== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 2. Mai 2024, 05:40 Uhr

Ein Verfassungsvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Schaffung eines überstaatlichen Gebildes, dem der Rang einer einzelstaatlichen Verfassung zugeschrieben wird. In der Regel kommen sie bei der Gründung eines föderalen Bundesstaates zur Anwendung, dessen Verfassung nicht per Volksabstimmung oder durch eine direkt gewählte verfassungsgebende Versammlung, sondern als vertraglicher Bündnisschluss zwischen mehreren, bis dahin souveränen Staaten zustande kommt.

Der Begriff wurde zur Charakterisierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa geprägt, der die bis dahin bestehenden Vertragsgrundlagen der Europäischen Union (unter anderem EU-Vertrag, EG-Vertrag und die EU-Grundrechtecharta; das sogenannte Primärrecht) reformieren und zu einem einheitlichen Dokument zusammenfassen sollte. Der Begriff Verfassungsvertrag war jedoch umstritten, da der Verfassungsvertrag juristisch keinen anderen Rang besessen hätte als die bis dahin gültigen Verträge.

Quellen[Bearbeiten]

  • Armin von Bogdandy (Hrsg.): Europäisches Verfassungsrecht. Theoretische und dogmatische Grundzüge, Berlin/New York 2003, ISBN 3-540-43834-3.