Verpflichtungsgeschäft: Versionsgeschichte

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4. Mai 2024

30. April 2024

  • AktuellVorherige 09:4309:43, 30. Apr. 2024Martina Diskussion Beiträge 2.324 Bytes +2.324 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Verpflichtungsgeschäft''' ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Es bezeichnet ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat. Mit dem Verpflichtungsgeschäft verpflichtet sich ein Schuldner zur Vornahme eines Tuns, Duldens oder Unterlassens. Im Normalfall bedeutet diese Verpflichtung, dass der Gläubiger dieses Tun, Dulden oder Unterlassen von dem Verpflichteten einfordern kann: Es entsteht ein [[Rechtsanspruch|Anspruch]…“