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Der '''Vertrag von Meerssen''' wurde am 08.08.870 in [[Meerssen]] bei [[Maastricht]] (in der heutigen [[Provinz Limburg (Niederlande)|Provinz Limburg]], [[Niederlande]]) zwischen dem [[Westfrankenreich|westfränkischen]] König [[Karl der Kahle|Karl dem Kahlen]] und dem [[Ostfrankenreich|ostfränkischen]] König [[Ludwig der Deutsche|Ludwig dem Deutschen]] geschlossen. Er regelte die Aufteilung [[Lotharingien]]s („dasjenige, was Lothar gehört“), des Reichs des im Jahre 869 ohne legitimen Erben verstorbenen Königs [[Lothar II. (Lothringen)|Lothar II.]], unter seinen beiden Onkeln Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen.
== Unmittelbare Vorgeschichte ==
Bereits im Jahr 867 oder 868 trafen sich Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche in [[Metz]], um dort die Modalitäten einer möglichen Teilung Lotharingiens nach dem Tod Lothars II. auszuarbeiten. Als dieser unerwartet am 08.08.869 verstarb, war Ludwig der Deutsche schwer erkrankt und Karl der Kahle nutzte die Gelegenheit, um sich ungeachtet der vorherigen Absprachen in Metz im Beisein namhafter Großer des Lotharreichs zum König zu krönen. Papst [[Hadrian II.]] versuchte vergeblich zwischen den Brüdern zu vermitteln. Unerwarteterweise erholte sich Ludwig wieder von seiner Erkrankung, errang einige Erfolge gegen die Slawen an der Ostgrenze und erzwang aus einer Position der Stärke Verhandlungen mit seinem Bruder über den ihm zustehenden Anteil Lotharingiens. Als Verhandlungsort wurde Meersen ausgewählt, ein Ort in zentraler Lage im karolingischen Ursprungsland. Ein wesentlicher Grund für die Wahl des Ortes lag vermutlich auch darin, dass beide Lager gleich weit entgegen reisen mussten. Damit wurde die Gleichrangigkeit der Verhandlungspartner unterstrichen. Jede Seite durfte vier Bischöfe und zehn Räte, und nicht mehr als dreißig [[Ministeriale]]n und Vasallen zu den Verhandlungen mitbringen.
==Quellen==
*Rudolf Schieffer: Die Karolinger. 5., aktualisierte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-023383-6.


[[Kategorie:Heiliges Römisches Reich]]
[[Kategorie:Heiliges Römisches Reich]]

Aktuelle Version vom 29. April 2024, 05:36 Uhr

Der Vertrag von Meerssen wurde am 08.08.870 in Meerssen bei Maastricht (in der heutigen Provinz Limburg, Niederlande) zwischen dem westfränkischen König Karl dem Kahlen und dem ostfränkischen König Ludwig dem Deutschen geschlossen. Er regelte die Aufteilung Lotharingiens („dasjenige, was Lothar gehört“), des Reichs des im Jahre 869 ohne legitimen Erben verstorbenen Königs Lothar II., unter seinen beiden Onkeln Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen.

Unmittelbare Vorgeschichte[Bearbeiten]

Bereits im Jahr 867 oder 868 trafen sich Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche in Metz, um dort die Modalitäten einer möglichen Teilung Lotharingiens nach dem Tod Lothars II. auszuarbeiten. Als dieser unerwartet am 08.08.869 verstarb, war Ludwig der Deutsche schwer erkrankt und Karl der Kahle nutzte die Gelegenheit, um sich ungeachtet der vorherigen Absprachen in Metz im Beisein namhafter Großer des Lotharreichs zum König zu krönen. Papst Hadrian II. versuchte vergeblich zwischen den Brüdern zu vermitteln. Unerwarteterweise erholte sich Ludwig wieder von seiner Erkrankung, errang einige Erfolge gegen die Slawen an der Ostgrenze und erzwang aus einer Position der Stärke Verhandlungen mit seinem Bruder über den ihm zustehenden Anteil Lotharingiens. Als Verhandlungsort wurde Meersen ausgewählt, ein Ort in zentraler Lage im karolingischen Ursprungsland. Ein wesentlicher Grund für die Wahl des Ortes lag vermutlich auch darin, dass beide Lager gleich weit entgegen reisen mussten. Damit wurde die Gleichrangigkeit der Verhandlungspartner unterstrichen. Jede Seite durfte vier Bischöfe und zehn Räte, und nicht mehr als dreißig Ministerialen und Vasallen zu den Verhandlungen mitbringen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Rudolf Schieffer: Die Karolinger. 5., aktualisierte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-023383-6.