Zwangsprostitution

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Zwangsprostitution bezeichnet die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Davon betroffen sind überwiegend Frauen und Kinder. Zwangsprostitution tritt in der Regel im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auf. Der Zwang kann durch physische und psychische Gewalt, Täuschung, Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.

Zwangsprostitution ist im Strafgesetzbuch (Deutschland) erst seit dem 15. Oktober 2016 im § 232a (StGB) definiert. Zuvor war der Begriff rechtlich nicht definiert. Es handelte sich um eine Wortschöpfung, die zuvor in der medialen und politischen Debatte benutzt wurde.

Moderne Zwangsprostitution in Europa[Bearbeiten]

Der organisierte Menschenhandel entwickelte sich in Europa nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und verstärkte sich im Verlauf der Jugoslawienkriege der 1990er Jahre. Die Schengener Abkommen und die Errichtung des Europäischen Binnenmarkts 1993 kamen als verstärkendes Element in derselben Zeit dazu. Seither werden zumeist junge Mädchen und Frauen aus Osteuropa von organisierten Banden nach Westeuropa gelockt, indem man ihnen eine lukrative Arbeit etwa als Serviererin oder Aupair verspricht. Nach ihrer Ankunft werden ihnen die Papiere abgenommen, damit sie sich im fremden Land nicht frei bewegen können und abhängig bleiben. Auch Deutschland wird vorgeworfen, nicht entschieden gegen Menschenhandel vorzugehen, da die Bundesregierung einige Vorgaben aus Brüssel nicht gesetzlich verankert habe.

Durch die weitgehende Legalisierung von Prostitution seit dem Jahr 2002 bei gleichzeitigem Fehlen obligatorischer Prüfungen für das Betreiben von Prostitutionsstätten habe sich in Deutschland ein „Eldorado für Zuhälter und Bordellbetreiber“ entwickelt, urteilte ein leitender deutscher Kriminalbeamter im Jahr 2011.

Quellen[Bearbeiten]

  • Manfred Paulus mit Adolf Gallwitz: Die Kindersex-Mafia in Deutschland. Ullstein, Berlin 1999, ISBN 978-3-548-35811-6.