Öffentlicher Verkehr

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Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man jenen Teil des Verkehrs von Personen, Gütern oder Nachrichten, der für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich ist, insbesondere die Leistungen des öffentlichen Gütertransports, der öffentlichen Personenbeförderung (öffentlicher Personenverkehr) sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste.

Merkmale[Bearbeiten]

Die Merkmale des öffentlichen Verkehrs sind:

Man unterscheidet dabei öffentlichen Verkehr

  • als Teil der Grundversorgung bzw. Daseinsvorsorge mit subventionierten bzw. angemessenen Tarifen
  • außerhalb der Grundversorgung, ohne subventionierte Tarife, aber gemäß den Konzessionen ebenfalls mit Tarif- und Beförderungspflicht und meist im Linienverkehr (beispielsweise Wintersportseilbahnen, Binnenschifffahrt, Luftfahrt)

Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen. Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr) gegenüber. Beide Verkehrsarten können der Beförderung von Personen und/oder dem Transport von Gütern dienen.