Alliierter Kontrollrat

Aus Twilight-Line Medien

Der Alliierte Kontrollrat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Besatzungsmächten als oberste Besatzungsbehörde für Deutschland westlich der Oder-Neiße-Linie eingesetzt und übte die höchste Regierungsgewalt aus. Sein Sitz war in der Reichshauptstadt Berlin. Er bestand aus den Militärgouverneuren der vier Besatzungszonen in Deutschland und erließ sogenannte Kontrollratsgesetze und andere Direktiven, die für alle Besatzungszonen galten und über die einstimmig entschieden werden musste. Ihre Ausführung lag im Ermessen der Militärgouverneure, bei unüberbrückbaren Gegensätzen im Kontrollrat hatte jeder von ihnen das Recht, in seiner Zone auf Weisung seiner Regierung eigene Entscheidungen zu treffen. Deswegen gab es in Fragen der gemeinsamen Deutschlandpolitik der Hauptsiegermächte gleichsam ein Vetorecht, das es jeder Besatzungsmacht erlaubte, in ihrer Zone einen eigenen Weg einzuschlagen.

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland trat am 30. Juli 1945, während der Konferenz von Potsdam, zu seiner ersten Sitzung zusammen. Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit waren das Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. November 1944 und die Berliner Viermächteerklärung vom 05.06.1945. Er hatte die Aufgabe, „richtunggebende Grundsätze zur Wirtschaftlichen Entmilitarisierung Deutschlands“ auszuarbeiten.

Nachdem der sowjetische Vertreter vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges am 20. März 1948 den Kontrollrat und im Juni 1948 die Alliierte Kommandantur verlassen hatte, stellte der Kontrollrat seine Tätigkeit praktisch ein, was im Jahr darauf zur Teilung Deutschlands führte.

Der Alliierte Kontrollrat trat als Souverän über Deutschland erst wieder 1990 zusammen; es war das letzte Mal, weil im Zuge der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland und Berlin bis zur Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages aussetzten.