Zwei-plus-Vier-Vertrag

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Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (den namensgebenden zwei deutschen Staaten) einerseits sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12.09.1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15.03.1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft. Die hiermit verbundene endgültige Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten dieser vier Mächte und ihrer entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse teilten die Regierungen der Vier Mächte durch entsprechende Verbalnoten vom 5. April 1991 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in einer Bekanntmachung an alle Staaten mit. Die beiden deutschen Staaten wiederum erklärten mit der im Regelungsvertrag zum Ausdruck gebrachten Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, dass das vereinte Deutschland endgültig auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und damit auf etwa ein Viertel des früheren deutschen Staatsgebietes verzichten werde.

Als Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen wurde der Umstand angesehen, dass es keine „Viermächtekonferenz über Deutschland“ gab, also ohne deutsche Beteiligung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt deswegen als die endgültige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und markiert somit das Ende der Nachkriegszeit. Die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen werden als ein Meisterstück der internationalen Diplomatie beurteilt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Probleme gelöst, die eine ganze Epoche geprägt und gestaltet hatten.