Gesamtdeutschland

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Als Gesamtdeutschland bezeichnete man einerseits den trotz der bedingungslosen Kapitulation 1945 fortbestehenden, bisher „Deutsches Reich“ genannten Gesamtstaat, der nach dem politischen Zusammenschluss des durch das Potsdamer Abkommen und den Ost-West-Konflikt geteilten Deutschlands die zwischenzeitlich entstandenen staatlichen Teilordnungen (bzw. Teilstaaten) in einer neuen gesamtdeutschen Ordnung wieder ablösen sollte.

Je nach geschichtlichem Bezug bezeichnet der Begriff aber auch den Deutschen Bund bis 1866.

Andererseits stand er bis 1990 für Deutschland in den Grenzen von 1937, also mit Einbeziehung der Ostgebiete des Deutschen Reiches, sowie zusammenfassend für die damalige Bundesrepublik Deutschland, die DDR und Berlin.

Der Germanist Martin Wengeler definiert den Ausdruck Gesamtdeutschland, wie er in der Ära Adenauer verwandt wurde, als politische Wunschvorstellung, von der viele Sprecher jedoch annahmen, sie existiere auch de jure, und deren Verwirklichung sie anstrebten. Somit schwankte dieses Wort im Gebrauch zwischen einer Programmvokabel und der Referenz auf einen realen Zustand. Gemeint war damit „das ehemals deutsche Gebiet, das – zumindest nach dem Willen der in Deutschland politisch Handelnden – ‚wiedervereinigt‘ werden sollte“. Synonym dafür wurden die Ausdrücke Unteilbares Deutschland und Deutschland als Ganzes verwendet.

Der Begriff wird auch für die Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung 1990 gebraucht. Seither spricht man vielmehr von „Deutschland“ oder, wenn der Aspekt der Vereinigung besonders betont werden soll, vom vereinten oder vereinigten Deutschland.