Berufssoldat
Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten (§ 1 Abs. 2 SG). Sie treten – im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit, die mit Ende des Verpflichtungszeitraums ausscheiden – mit Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand.
Bundeswehr[Bearbeiten]
Die Rechtsstellung des Berufssoldaten (und der Soldaten auf Zeit) der Bundeswehr ergibt sich aus dem zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes (§§ 37 ff. SG). In der Bundeswehr gibt es 57.840 Soldaten, davon 5.133 Frauen.
Voraussetzungen[Bearbeiten]
Formale Voraussetzungen für eine Übernahme sind der Bedarf der Bundeswehr und die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 37 Soldatengesetz [SG]}}). Subjektive Voraussetzungen sind das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die charakterliche, geistige und körperliche Eignung.
In das Dienstverhältnis können berufen werden (§ 39):
- Unteroffiziere (Feldwebelanwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Feldwebel)
- Offizieranwärter nach dem Abschluss der Laufbahnausbildung und der Beförderung in den ersten Offiziersdienstgrad
- Offiziere auf Zeit
- Offiziere der Reserve.
Unter bestimmten Umständen können auch einsatzgeschädigte Soldaten in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen werden, die nicht die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen (§ 7 Abs. 1 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz).
Quellen[Bearbeiten]
- Bundesministerium der Verteidigung: Personalzahlen der Bundeswehr. April 2024, abgerufen am 7. April 2024