Dienstverhältnis

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Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst stehen dagegen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Sie haben keinen Dienstherrn, sondern einen Arbeitgeber. Das Dienstverhältnis ist zu unterscheiden vom Amtsverhältnis, in dem z.B. die Mitglieder der Verfassungsorgane stehen. Die Arten der Dienstverhältnisse in Deutschland lassen sich nach den Personengruppen der Beamten, Soldaten und Richter aufteilen.

Neben dem Dienstverhältnis im Sinne dieses Artikels findet der Begriff auch im deutschen Privatrecht im Sinne eines privaten Arbeitsverhältnisses Verwendung.