Treueverhältnis

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In einem Treueverhältnis stehen in Deutschland Beamte und Soldaten zu ihrem Dienstherrn. Das Treueverhältnis geht mit einem Dienstverhältnis einher. Dienst- und Treueverhältnis sind die typischen Merkmale eines Beamten- bzw. Wehrdienstverhältnisses und kennzeichnen einen besonderen Status. Das Treueverhältnis verpflichtet und berechtigt Dienstherrn und Beamten bzw. Soldat wechselseitig. Es ist keine einseitige Treuepflicht.