Wehrdienst

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Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet.

Grundlegendes zum Militärdienst[Bearbeiten]

Die gesetzliche Verpflichtung zum Wehrdienst (Wehrpflicht) kann umfassen

  • im Frieden:
    • die Ableistung eines längere Zeit dauernden Wehrdienstes (Grundwehrdienst (§ 5 WPflG) / Präsenzdienst / Rekrutenschule),
    • die Ableistung von kurzdauernden Übungen (Pflichtwehrübungen / Fortbildungsdienste der Truppe);
  • im Spannungs- oder Verteidigungsfall:
    • den unbefristeten Wehrdienst.

Die Wehrpflicht wurde und wird unabhängig von einer totalitären oder demokratischen Staatsform weltweit praktiziert. In vielen Staaten ist die Ableistung eines Wehrersatzdienstes oder eines Zivildienstes an Stelle des Grundwehrdienstes möglich.

Eine freiwillige Verpflichtung ist möglich als

Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt: "Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten." Hiervon ist der Militärdienst jedoch explizit ausgenommen: "Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt (…) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; (…).". In Deutschland garantierte das Art. 4 Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 3 Kriegsdienstverweigerungsrecht. Auch Art. 12 Artikel 12 des Grundgesetzes schloss ursprünglich jede Zwangsverpflichtung aus und wurde erst mit Aufbau der Bundeswehr um die Ausnahmen zur Wehrpflicht und Landesverteidigung geändert.