Europäische Menschenrechtskonvention

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Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, der einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats) enthält. Über seine Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Bis zum Ausscheiden Russlands im März 2022 waren alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention.