Wehrpflicht

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Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Es kann einerseits zwischen einer allgemeinen Wehrpflicht, auch wenn sich die Wehrpflicht mit wenigen Ausnahmen wie Israel und tlw.China nur auf die männliche Bevölkerung erstreckt oder einer selektiven Wehrpflicht unterschieden werden, wenn nur ein Teil der Bevölkerung wie eine bestimmte Anzahl der Bürger (z.B. 20% der Wehrfähigen) oder bestimmte Bildungs- und Berufsgruppen zum Dienst herangezogen werden, wie dies in Norwegen und Schweden der Fall ist.

Obwohl es sich definitionsgemäß um Zwangsarbeit handelt, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten ist, fällt die Wehr- oder Ersatzdienst-Pflicht unter einen Ausnahmetatbestand in Art. 4 EMRK (dort als „militärische Dienstpflicht“) und ist somit nicht unmittelbar völkerrechtswidrig. Trotzdem ist sie unter Menschenrechtlern umstritten.

Eine allgemeine Dienstpflicht, bei der es primär um den Dienst beispielsweise im sozialen Sektor geht, wie sie etwa in Deutschland des Öfteren diskutiert wird, würde im Gegensatz zur Wehrpflicht nicht unter den Ausnahmetatbestand fallen und würde somit gegen die EMRK verstoßen.

Geschichte[Bearbeiten]

Heere, die aufgrund einer allgemeinen Aushebung aller wehrfähigen Männer aufgestellt wurden, gab es in der Geschichte immer wieder, etwa das Heer der römischen Republik oder Bürgergarden in Städten. Auch im Antiken Griechenland waren Wehrpflichtsysteme wo alle „freien Männer“ verpflichtet waren im Kriegsfall für ihre Polys zu kämpfen sehr üblich. Oft war der Militärdienst an den Anspruch auf politische Rechte gekoppelt.

Im Mittelalter gab es in einigen Städten eine Art Wehrpflicht, Männer die in den Städten lebten, waren im Falle eines Angriffs verpflichtet diese mit zu verteidigen. Auch Preußen befand sich mit dem Kantonssystem im 18. Jahrhundert auf dem Weg zu einer Wehrpflichtigenarmee. Allgemein waren nach dem Zerfall des Lehnswesens des Mittelalters von der frühen Neuzeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts jedoch Söldnerheere die Regel, die wenig ideologische oder nationalitätsbedingte Verbindung zu ihren Dienstherren hatten.

In Schweden führte König Gustav II. Adolf um 1630 eine (selektive) Wehrpflicht ein, indem er Männer bestimmter Berufsgruppen vom Wehrdienst freistellte, Männer rekrutierte, die „starkgliedrig und, soweit festgestellt werden kann, tapfer waren – im Alter von 18 bis 30 Jahren“. Diese wurden aus Staatsmitteln ausgerüstet und bezahlt.

Das Frankreich der Französischen Revolution war der erste europäische Staat, der seine Armee mit der Levée en masse 1793 fast ausschließlich aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht organisierte, auch wenn es daneben noch Freiwillige gab.

Im neunzehnten Jahrhundert, unter anderem weil die Waffenherstellung wegen der Industrialisierung so produktiv geworden war, dass man Massenheere mit Gewehren ausrüsten konnte, wurde nach und nach in zahlreichen Nationen die Wehrpflicht eingeführt. In vielen Staaten betrug die Militärdienstzeit mehrere Jahre, anschließend waren die ehemaligen Soldaten oft noch für viele Jahre Reservisten die im Kriegsfall wieder eingezogen werden konnten.

Im deutschen Kaiserreich wurde 1871 die Wehrpflicht in der Verfassung festgelegt. In der Habsburgermonarchie wurde die Wehrpflicht 1868 in die Verfassung übernommen und löste das bis dahin übliche selektive Rekrutierungssystem, wo es für viele Schichten Ausnahmen gab, ab. Das System der allgemeinen Wehrpflicht, von der es kaum Befreiungen gab, führte auch dazu, dass der Militärdienst von großen Teilen der Gesellschaft ideologische Bedeutungen zugeschrieben bekam, und das Militär als Institution um Patriotismus und staatsbürgerliche Erziehung zu verbreiten gesehen wurde.

In Russland wurde durch das Gesetz vom 13. Januar 1874 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.

Der erste und der Zweite Weltkrieg sowie zahlreiche weitere größere Kriege wie etwa der Vietnamkrieg wurden großteils mit Wehrpflichtigen geführt, der Einsatz Wehrpflichtiger im Ausland war damals noch in vielen Staaten gang und gäbe. Im Kalten Krieg griffen ebenfalls die Staaten beider Seiten auf die Wehrpflicht zurück um ausreichend Soldaten zu rekrutieren. Üblich waren Dienstpflichtzeiten von mehreren Jahren. Ab den 1970er Jahren wurde nach und nach in vielen europäischen Staaten die Möglichkeit geschaffen, statt des Militärdienstes einen Militärersatzdienst, welcher oft deutlich länger dauerte, zu leisten. Zu Beginn war es eher die Ausnahme dass Männer sich dafür entschieden, dieser war mit gesellschaftlicher Stigmatisierung verbunden und setzte oft eine Gewissensprüfung voraus, in der man glaubhaft darlegen musste wieso man aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann. Mit der Zeit wandelte es sich jedoch, die Gewissensprüfungen wurden in vielen Staaten abgeschafft, sodass man faktisch frei wählen konnte, und die gesellschaftliche Haltung sich auch entsprechend veränderte. Dies hatte auch zur Folge dass oft annähernd so viele – oder teilweise sogar mehr – Männer den Ersatzdienst leisteten als den Militärdienst, und nicht wie ursprünglich vorgesehen der Ersatzdienst lediglich eine Ausnahme darstellte.

Der Einsatz von Wehrpflichtigen in ausländische Konflikte geriet vor allem im Zuge des Vietnamkrieges in der westlichen Welt mehr und mehr in Verruf, sodass viele Staaten damit aufhörten, Wehrpflichtige gegen ihren Willen im Ausland einzusetzen.

Seit dem Ende des Kalten Krieges und dem damit einhergehenden Verzicht auf Massenarmeen haben immer mehr Länder die Wehrpflichtdauer nach und nach deutlich verkürzt, und schließlich ihre Armeen von Wehrpflichtarmeen auf Freiwilligen- und Berufsarmeen umgestellt. Dieser Trend ist bis heute ungebrochen. 2010 hatten 24 der 28 NATO-Staaten eine Berufsarmee. Von den bedeutenden Militärmächten innerhalb der NATO hält nur noch die Türkei an der Wehrpflicht fest. Oft wird argumentiert, dass mitten in der NATO weniger die direkte Landesverteidigung, sondern primär Auslandseinsätze wichtig sind, und dafür Wehrpflichtige ungeeignet sind.

In Europa halten nur noch die neutralen Staaten Österreich und Schweiz, sowie einige osteuropäische Staaten die einer gefährlicheren geopolitischen Lage ausgesetzt sind, an der Wehrpflicht fest. Jene Staaten wo die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, behalten sich aber großteils in der Verfassung das Recht vor, selbige im Kriegsfall wieder zu aktivieren. Ob sich diese im Kriegsfall schnell genug reaktivieren lässt, ist jedoch insbesondere weil in vielen Staaten die Infrastruktur für eine große Anzahl von Soldaten nicht mehr vorhanden ist, und weil der Umgang mit modernen Waffen nicht in wenigen Monaten erlernt werden kann, politisch umstritten.

Insgesamt haben die weitaus meisten Länder der sogenannten Ersten Welt inzwischen auf die Wehrpflicht verzichtet, oder sind auf dem Weg dahin diese abzuschaffen, indem sie die Wehrdienstdauer immer weiter reduzieren und vermehrt darauf setzen Zeitsoldaten mittels Verträgen zu rekrutieren.

Am stärksten verbreitet ist die Wehrpflicht noch in sehr autoritären Staaten, sowie in Staaten die mit Nachbarstaaten verfeindet sind, oder zu diesen ein angespanntes Verhältnis haben. Außerdem halten oft neutrale Staaten eher an der Wehrpflicht fest, als Mitgliedsstaaten von Militärbündnissen, beispielsweise besteht diese in Österreich oder der Schweiz noch – beides keine NATO-Mitglieder – oder im (noch) neutralem Staat Schweden. Grund hierfür ist, dass militärisch neutrale Staaten in weniger Auslandseinsätze involviert sind und sich stärker auf die nationale Verteidigung fokussieren, bei der sie im Kriegsfall keinen völkerrechtlichen Anspruch auf direkte militärische Unterstützung anderer Staaten haben, während bei Auslandseinsätzen eher Berufssoldaten eingesetzt werden würden, würden bei der militärischen Landesverteidigung eine große Anzahl von Wehrpflichtigen bzw. Reservisten eingesetzt werden.

Kritik[Bearbeiten]

Sexismus[Bearbeiten]

Dass die Wehrpflicht in den meisten der Staaten, die sie noch kennen, nur für die männliche Bevölkerung gilt, wird von manchen als sexistisch kritisiert. Während junge Männer den in der Regel so gut wie überhaupt nicht bezahlten Wehrdienst oder Wehrersatzdienst ableisten müssen – oder in der Schweiz, sofern sie untauglich sind, eine zusätzliche Steuer bezahlen müssen – können Frauen in dieser Zeit bereits einem Beruf nachgehen, in dem sie regulär verdienen. Dem wird entgegengehalten, dass Frauen – vor allem durch Geburten und Kindererziehung – ebenso Zeit verlieren oder insgesamt weniger verdienen. Diese Vergleiche werden dahingehend kritisiert, dass Frauen nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind, Kinder zu bekommen, und dass der sogenannte Gender-Pay-Gap lediglich eine statistische Größe darstellt, die Frauen zwar im Durchschnitt weniger verdienen lässt, dieser jedoch nicht – wie die Wehrpflicht – eine Ungleichheit vor dem Gesetz darstellt und auch nicht dem Gesetzgeber zugerechnet werden kann.

Bis auf wenige Ausnahmen wie etwa Schweden oder Norwegen gibt es kaum Staaten, in denen Männer und Frauen in Bezug auf die Wehrpflicht gleichberechtigt sind. In den wenigen Staaten, wo die Wehrpflicht für beide Geschlechter gilt, dauert der Militärdienst für Frauen oft kürzer als jener für Männer, in Israel etwa müssen Frauen zwei Jahre Militärdienst leisten und Männer zweieinhalb Jahre.

In vielen Staaten ohne aktive Wehrpflicht – beispielsweise nach wie vor in Deutschland – sieht die Verfassung die Möglichkeit vor, im Kriegsfall Männer zum Dienst an der Waffe einzuziehen, während Frauen auch im Kriegsfall unter keinen Umständen gegen ihren Willen zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden können, sondern nur zu Tätigkeiten wie dem Sanitätsdienst.

Die Ungleichbehandlung in Bezug auf die Wehrpflicht erscheint heute stärker als in früheren Jahrhunderten, da heute in vielen Ländern freiwillig Frauen im Militär dienen können, während Männer es müssen.