Katastrophenschutz

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Katastrophenschutz (KatS) bezeichnet die Maßnahmen, die getroffen werden, um Menschen, Umwelt und bestimmte Sachwerte in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen und die Versorgung der Menschen zu wahren. Abgegrenzt vom Katastrophenschutz wird der Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Letzterer wird im offiziellen Sprachgebrauch der Deutschland als Zivilschutz bezeichnet und gemeinsam mit dem Katastrophenschutz unter dem Oberbegriff des Bevölkerungsschutzes zusammengefasst; in Österreich und der Schweiz ist der Sprachgebrauch anders.

Zu den Maßnahmen gehören neben unmittelbaren Einsätzen und Hilfeleistungen auch vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall sowie im Nachgang die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Entwicklung des Katastrophenschutzes[Bearbeiten]

Schutz für die Zivilbevölkerung in Kriegszeiten war in der Zeit der festgelegten Schlachtaufstellung (Kriegsführung) und auch der Grabenkämpfe des Ersten Weltkriegs kein besonderes Thema, da der Großteil der Bevölkerung eines Landes nicht von den oft auf abgelegenen Geländen stattfindenden Schlachten betroffen war oder dieser Schutz einfach nicht wichtig genug genommen wurde.

Auch die Versorgung bei Naturkatastrophen wurde zunächst selten organisiert vorgenommen. Die ländliche Bevölkerung musste und konnte sich selbst helfen. In den Städten oblag die Bekämpfung von Schadensereignissen den örtlichen Behörden, die dafür Hilfstruppen zum Beispiel in Form einer Feuerwehr aufstellten oder auch medizinische Hilfe (wie im Falle einer Pestepidemie) und die Versorgung mit Nahrungsmitteln leistete.

Quellen[Bearbeiten]

  • Volker Hielscher, Lukas Nock: Perspektiven des Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz. Metaanalyse und Handlungsempfehlungen. Saarbrücken 2014, ISSN 2199-5834 Digitalisat