Bevölkerungsschutz (Deutschland)

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In Deutschland ist der Bevölkerungsschutz eine Vorsorgeleistung des Staates, um bei Naturkatastrophen (z. B. Fluten, Waldbrände, Pandemien), Kriegen oder Anschlägen Menschen zu schützen, sowie nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen.

Der Katastrophenschutz ist in erster Linie Ländersache und liegt im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Kreisfreien Städte. Der Bund wird jedoch bei Großschadensereignissen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Technischen Hilfswerk sowie teilweise auch mit der Bundeswehr unterstützend tätig. Nur im Verteidigungsfall (für den Zivilschutz) hat der Bund eigene Kompetenzen.

Geschichte[Bearbeiten]

Zeit der Weltkriege[Bearbeiten]

Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen eingesetzt wurden, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Zeit des Nationalsozialismus bildeten diese Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt. Ab 1944 etablierte man Großküchenschiffe in Großstädten mit schiffbaren Kanälen oder Flüssen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017.