Reichswehr

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Reichswehr war während der Weimarer Republik und der ersten Jahre des „Dritten Reichs“ von 1921 bis 1935 der offizielle Name der deutschen Streitkräfte, die in jener Zeit als Berufsarmee organisiert waren. Nachdem das Deutsche Heer („Reichsheer“) im Januar 1919 aufgelöst worden war und in ein Friedensheer umgeformt werden sollte, beschloss die Reichsregierung im März 1919 die Bildung einer vorläufigen Reichswehr. Aufgrund der Bedingungen des Versailler Vertrages von 1919 unterlagen Umfang und Bewaffnung der Reichswehr starken Beschränkungen. Nach der von Adolf Hitler 1935 verkündeten „Wiedererlangung der Wehrhoheit“ (Wiedereinführung der Wehrpflicht u.ä.) ging die Reichswehr in der neuen Wehrmacht auf.

Die Reichswehr agierte als Staat im Staate, und ihre Führung war ein wichtiger politischer Machtfaktor innerhalb der Weimarer Republik. Teils unterstützte die Reichswehr wie im Ebert-Groener-Pakt die demokratische Staatsform, teils unterstützte sie mit der Schwarzen Reichswehr antidemokratische Kräfte. Die Reichswehr sah sich als Kaderarmee, welche die Expertise des alten kaiserlichen Militärs erhalten und somit die Basis für eine Wiederaufrüstung bilden sollte.