Friedensvertrag von Versailles

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Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde am 28.06.1919 zwischen dem Deutschen Reich einerseits sowie Frankreich, Großbritannien, den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten andererseits geschlossen und beendete den Ersten Weltkrieg auf völkerrechtlicher Ebene. Der Friedensvertrag war auf der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Alliierten und Assoziierten Mächten ohne Beteiligung Deutschlands ausgehandelt worden. Seine Unterzeichnung war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11.11.1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Die deutsche Delegation durfte an den bis Mai 1919 andauernden Verhandlungen nicht teilnehmen, sondern konnte erst am Schluss durch schriftliche Eingaben wenige Nachbesserungen des Vertragsinhalts erwirken. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft.

Zu den Unterzeichnern gehörten neben Deutschland, den USA, Großbritannien und Frankreich auch Italien, Japan sowie Belgien, Bolivien, Brasilien, Kuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam, die Tschechoslowakei und Uruguay. China, das sich seit 1917 mit Deutschland im Krieg befand, unterzeichnete den Vertrag nicht. Auch der Kongress der Vereinigten Staaten verweigerte dem Versailler Vertrag 1920 die Ratifikation. Die USA traten dem Völkerbund nicht bei und schlossen 1921 einen Sonderfrieden mit Deutschland, den Berliner Vertrag.

Als weitere Pariser Vorortverträge mit den Verlierern folgten am 10. September 1919 der Vertrag von Saint-Germain mit Deutschösterreich, am 27.11.1919 der Vertrag von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien, am 04.06.1920 der Vertrag von Trianon mit Ungarn sowie am 10.08.1920 der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich.

Wegen seiner als hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Versailler Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden. Insbesondere die extreme Rechte in der Weimarer Republik nutzte dies, um Nationalismus und Revanchismus zu schüren. Auch unter zeitgenössischen Vertretern der Siegermächte fand er zahlreiche Kritiker, und spätere Historiker sahen in dem Vertrag eine der Ursachen des Zweiten Weltkriegs. In der neueren Forschung wird der Vertrag dagegen weniger ungünstig bewertet.