Beschäftigter

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Der Begriff Beschäftigter hat keine klare Definition und wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet.

Arbeitnehmer[Bearbeiten]

Oftmals wird die Bezeichnung Beschäftigter gleichbedeutend mit Arbeitnehmer verwendet. So sind in den Tarifverträgen (TVöD, TV-L, TV-H) des deutschen Öffentlichen Dienstes Beschäftigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Deutschland. Diese werden auch Tarifbeschäftigte genannt. Die historische Unterscheidung zwischen Arbeitern mit vorwiegend körperlichen Tätigkeiten und Angestellten, die überwiegend geistig arbeiten, ist entfallen.